Hecken, Bäume und Sträucher noch bis Ende Februar schneiden.
Noch bis Ende Februar dürfen Hecken, Bäume und Sträucher geschnitten
oder auf den Stock gesetzt werden. Ab dem 1. März gewährt das
Bundesnaturschutzgesetz den Gehölzen, die vielen Tieren einen natürlichen
Lebensraum bieten, eine Schonfrist bis zum 30. September. Das Gesetz, das den
Gehölzschnitt vom 1. März bis zum 30. September verbietet, gilt sowohl für die
freie Landschaft als auch in Siedlungen.
Erlaubt bleiben dagegen Formschnitte für Hecken. Bäume in Haus- und Kleingärten
sind von den Schnittverboten ebenfalls ausgenommen, sofern sich keine Nester von
geschützten Tieren in den Bäumen befinden. Auch wenn die Verkehrssicherheit
gefährdet ist, darf eingegriffen werden.
Meistgelesene Meldungen:
- Katzenhasser unterwegs? Kater kommt mit Schussverletzung nach Hause
- In Tierklinik transportiert: Wer hat das Pferd so schwer verletzt?
- Vermehrtes Stechmückenaufkommen nach dem Hochwasser
- Erstmals Hundeschwimmen im Städtischen Freibad
- Unbekannter verletzt Kater schwer
- Mehrere hundert Fische in Privatweiher getötet
- Polizei verhindert unerlaubten Katzenverkauf
- Gefahr für Mensch und Tier
- Babykatzen bei minus 9 Grad ausgesetzt
- 24-Jähriger lässt sterbendes Reh am Straßenrand liegen
Das könnte Sie auch interessieren:
60 Jahre Delfinarium: Zoo Duisburg feiert Jubiläum
weiterlesenPferde-Feriencamps im Juli & August 2025
weiterlesenSommerferien im Tierpark: Witzig und bärenstark
weiterlesen