Die Hundesteuer wird am 1. April 2024 fällig. Die Steuerbescheide bis einschließlich 2023 gelten auch für das Kalenderjahr 2024, sofern die gleichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Hunde, die über vier Monate alt und noch nicht gemeldet sind, müssen laut § 12 Hundesteuersatzung unverzüglich bei der Stadt Ingolstadt, Münchener Straße 94, 85051 Ingolstadt angemeldet werden.
Die Formblätter „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat Hundesteuer“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/formulare abgerufen werden, sind auch im Bürgeramt (Neues Rathaus, Erdgeschoss) erhältlich.
Steuerschuldner ist der Halter beziehungsweise Eigentümer des Hundes (vgl. § 3 der Satzung). Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt finden Sie auf der Internetseite www.ingolstadt.de/hundesteuer
Bei Nichterfüllung der Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden.
Bei Fragen stehen die Sachbearbeiter der Kämmerei, Sachgebiet Gemeindesteuern auch telefonisch zur Verfügung.
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