Fünf Personen haben auf einem Feld eine verbotene Tierschlachtung durchgeführt.

Die Polizeiinspektion Neuburg an der Donau hat Ermittlungen gegen fünf Personen aus den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen, Ingolstadt und München wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.



Nach gegenwärtigem Stand der polizeilichen Ermittlungen wurden am Freitagmorgen, 6. Juni 2025, gegen 8:00 Uhr, auf einem Feld bei Rennertshofen in Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mehrere Schafe ohne die erforderliche Betäubung geschlachtet.



Angesichts der Verstöße gegen die geltenden Tierschutzbestimmungen hat die Polizei das zuständige Veterinäramt aus Neuburg hinzugezogen. Die Mitarbeiter des Amts ordneten die Sicherstellung der bereits getöteten Tiere an.





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